Die EU-Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs (gültig seit September 2021) gilt für Lichtquellen. Darunter fallen Lampen (= Leuchtmittel) sowie Leuchten, bei denen das Leuchtmittel, z.B. LEDs, fest mit dem Gestell verbunden sind. Hat eine Leuchte also Fassungen für wechselbare Leuchtmittel, die nicht beiliegen, so benötigt das Produkt kein Energielabel.